Im Verkehrsrecht ist unsere Arbeit von langjähriger Erfahrung geprägt. Wir zählen das Verkehrsrecht zu einem der Hauptarbeitsgebiete unserer Kanzlei.
Bereits ein einfacher Verkehrsunfall, bei dem die Haftung des Unfallgegners eindeutig feststeht, kann bei der Schadenregulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung mit Problemen verbunden sein. Dies hängt mit der komplexen und umfangreichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Obergerichte zur Schadensberechnung zusammen.
Wussten Sie eigentlich schon, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Rechtsanwaltskosten zu tragen hat, wenn Sie einen Verkehrsunfall nicht verschuldet haben und zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche einen Rechtsanwalt beauftragen?
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