Straf- & Ordnungswidrigkeitenrecht

Körperverletzung, Betrug, Fahrerflucht uvm.

Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht beschäftigt sich mit der Verhängung von Sanktionen für begangenes Unrecht wie zum Beispiel Körperverletzung, Betrug, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Rotlichtverstoß usw.

Die aus einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren resultierenden Sanktionen haben für den Bürger häufig sehr einschneidende Wirkungen. So können in einem Strafverfahren eine Geld- oder Freiheitsstrafe, in einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eine Geldbuße verhangen werden. Außerdem kann auch zum Beispiel ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Anordnung eines Berufsverbotes ausgesprochen werden.

Um solche Folgen zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig einen auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Als Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren und auch als Betroffener in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren haben Sie jederzeit das Recht, einen Verteidiger Ihrer Wahl hinzuzuziehen.

Bei einer rechtzeitigen Beauftragung kann der Verteidiger Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen und in aller Ruhe mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie festlegen. Sollten Sie allerdings erst in einem späteren Stadium des Verfahrens einen Verteidiger hinzuziehen, kann dies für Sie nachteilige Folgen haben, die dann nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

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