Seniorenrecht

Recht im Alter

Wir hören es fast wöchentlich in der Presse: die Menschen werden immer älter. Der Anstieg der Lebenserwartung bedeutet aber nicht gleichsam, dass man auch mit 90 Jahren geistig und körperlich in bester Verfassung ist. Die Realität zeigt vielmehr, dass mit zunehmender Lebenserwartung Demenzerkrankungen und Erkrankungen, die zu körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen führen, steigen.

Umso wichtiger ist es, dass man zu einer Zeit, in der man noch in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, für das Alter vorsorgt. Es gibt viele rechtliche Möglichkeiten, um frühzeitig Regelungen zu treffen, die gelten sollen, wenn man plötzlich aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr selbst entscheiden kann. Dabei ist insbesondere die sogenannte Vorsorgevollmacht hervorzuheben. Mit einer Vorsorgevollmacht erteilt der Vollmachtgeber einem nahen Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson die Vollmacht, im Falle einer Notsituation alle oder nur bestimmte Aufgaben für ihn zu erledigen. Zu den wichtigsten Aufgabenkreise, die auf den Bevollmächtigten übertragen werden können, gehören unter anderem die Gesundheitssorge, die Vermögenssorge sowie Wohnungs- und Behördenangelegenheiten.

Eine besondere Bedeutung kommt der Vorsorgevollmacht zu, wenn man aufgrund einer schweren Erkrankung die Einwilligungsfähigkeit oder sogar die Geschäftsfähigkeit verliert und die Bestellung eines Betreuers notwendig wird. Das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht kann die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht entbehrlich machen. Voraussetzung hierfür ist, dass in einer Vorsorgevollmacht Regelungen genau für diese Lebenssituation getroffen worden sind. In einer Vorsorgevollmacht kann man selbst bestimmen, wer einen im Notfall vertritt, während das Betreuungsgericht gegebenenfalls einen Berufsbetreuer, also einen Fremden, als gesetzlichen Vertreter einsetzen kann.

Neben der Vorsorgevollmacht kann man auch mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Mit einer Patientenverfügung legt ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit fest, ob er in bestimmte Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Mit ihr kann man somit frühzeitig bestimmen, welchen ärztlichen Maßnahmen man bei einer schweren Erkrankung, die zu einer Einwilligungsunfähigkeit führt, seine Zustimmung erteilt oder nicht.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind nur zwei von vielen Möglichkeiten, die sich bieten, um für das Alter rechtlich vorzusorgen. Hinzu kommen unter anderem noch die Betreuungsverfügung oder testamentarische Regelungen. Vorsorgen bedeutet aber auch, sich Gedanken darüber zu machen, wie zum Beispiel ein Heimaufenthalt im Alter finanziert werden kann und welche wirtschaftliche Verantwortung auf die Kinder zukommt.

Sie sehen, wie wichtig es ist, schon früh für die letzten Lebensjahre vorgesorgt zu haben und sich bei einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin im Seniorenrecht beraten zu lassen, um im Alter sorgenfrei leben zu können.

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