Arbeitsrecht

Aufhebungsverträge, Forderungen uvm.

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren, sondern es gibt eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen muss.

Führen Verhandlungen über Aufhebungsverträge, Forderungen und sonstige Ansprüche aus dem Arbeits- und Dienstverhältnis zu keiner gütlichen Lösung, so vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gesamten Bereich des Arbeitsrechts.

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