Das allgemeine Zivilrecht (bürgerliche Recht) regelt die Rechtsbeziehungen von Bürgern und/oder Unternehmen untereinander.
Zum allgemeinen Zivilrecht zählen Rechtsstreitigkeiten aus Kauf- oder Werkverträgen. Hier geht es häufig um nicht erfüllte Verträge oder Ansprüche wegen Mängeln. Ein Werkvertrag besteht in der Regel bei Handwerker- oder Architektenleistungen.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst auch das Recht der Schadensersatzansprüche wegen einer Rechtsgutsverletzung (unerlaubte Handlung) oder Ansprüche auf Herausgabe von Vermögenswerten wegen ungerechtfertigter Bereicherung.
Auch Eigentums- und Besitzschutzansprüche sind dem allgemeinen Zivilrecht zuzuordnen. Hierzu zählen auch nachbarrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche.
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